Der alltägliche Kindergartenbetrieb unterscheidet sich in den Regelungen aktuell von den Zutrittsbeschränkungen bei Festen, Feiern und Veranstaltungen in der Kita. Denn dann gilt auch hier:
Steigt die Inzidenz in der Stadt Coburg über einen Wert von 35, findet die aktuelle 3G-Regelung Anwendung!
(D.h. nur geimpfte, getestete oder genesene Personen haben Zutritt zum Kindergartengelände)
Was zählt alles zu Veranstaltungen in der Kita?
- Elternabende
- Informationsveranstaltungen (z.B. "Tag der Offenen Tür")
- Kaffeeklatsch
- Sommerfeste, Laternenumzüge etc.
Sind Sie sich unsicher, wann Sie einen Nachweis bei uns benötigen, nehmen Sie gerne telefonisch oder per Mail Kontakt mit uns auf!