Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern ab 25.10.2021

(Auszug aus dem 443. Newsletter des Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 20.10.2021)

 

Nicht eingeschulte Kita-Kinder sind aktuell im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und insbesondere im Vergleich zu Schulkindern in geringem Maße vom Coronavirus betroffen. Dafür sind sie deutlich häufiger von Erkältungskrankheiten betroffen. Das bedeutet, dass derzeit bei einem erkälteten Kind kein pauschaler Rückschluss auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus gezogen werden kann. Dies erlaubt es, Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen.

 

Für nicht eingeschulte Kinder gilt daher ab sofort Folgendes:

  • Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist.

  • Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich

 

Ein ärztliches Attest ist neben der Bestätigung bzw. dem Testnachweis grundsätzlich nicht erforderlich.

Für Schulkinder gelten – analog zum Schulbereich – die bereits bestehenden Regelungen vorerst fort. Das heißt, ein Hortbesuch trotz leichter Symptome ist auch weiterhin nur mit negativem PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.

 

Dokumente zum Download: